Freiheit als Fundament: Warum Forschung mehr braucht als einen Artikel im Grundgesetz.
© Yasmin-Coralie Berg, Universität Greifswald
Am 23. Mai feiern wir in der Bundesrepublik den Tag des Grundgesetzes. Während viele an die klassischen Grundrechte wie die Meinungs- oder Versammlungsfreiheit denken, gibt es ein Recht, das oft im Schatten steht, aber das Fundament unserer Erkenntnis bildet: die Wissenschaftsfreiheit. Wie an allen Universitäten wird derzeit intensiv darüber debattiert, ob diese Freiheit in einer Zeit wachsender Wissenschaftsfeindlichkeit gefährdet ist. Ist unser Wissen „in Not“, und kann das Grundgesetz hier tatsächlich als Schutzschild dienen? Wir haben dazu mit Prof. Dr. Daniel Wolff und Clara Folger aus dem Fachbereich Öffentliches Recht und Grundlagen des Rechts gesprochen.
Im Grundgesetz ist die Wissenschaftsfreiheit garantiert. Wenn wir uns das ganz konkret anschauen: Was verbirgt sich hinter diesem juristischen Begriff und was bedeutet das in der Praxis für eine Forscherin im Labor oder einen Studenten in der Bibliothek?
Daniel Wolff: Das Grundgesetz garantiert die Freiheit von Forschung und Lehre. Sie schützt die einzelne Forscherin in ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit und damit – in der Formulierung des Bundesverfassungsgerichts – in allen nach Inhalt und Form als ernsthaft und planmäßig anzusehenden Versuchen der Wahrheitsermittlung. Die Wissenschaftsfreiheit ist aus dieser Perspektive vor allem Freiheit von staatlichen Zugriffen. Für die Professorin im Labor bedeutet das konkret, dass sie allein ihr Forschungsthema wählt, ihre Methode der Wahrheitsermittlung festlegt und über die praktische Durchführung ihres Versuchs sowie die Verbreitung ihrer Ergebnisse entscheidet. Die grundgesetzliche Wissenschaftsfreiheit verwandelt ihr Labor insoweit in einen autonomen Raum. Entsprechendes gilt für den Hörsaal, sprich für Inhalt, Form und Methode der Lehre.
Clara Folger: Für die Freiheit moderner Forschung ist aber nicht nur die Abwesenheit staatlicher Eingriffe essentiell, sondern auch die Verfügbarkeit funktionssichernder Ressourcen. Mit anderen Worten: Ohne Labor keine experimentelle Forschung. Gemeint ist damit die Gewährleistung freier Wissenschaft als Institution. Aus dem Grundgesetz ergibt sich dementsprechend auch die staatliche Pflicht, die Institutionen des Wissenschaftsbetriebs zumindest insoweit zu fördern und zu schützen, dass sie funktionsfähig bleiben.
Der einzelne Student genießt den Schutz der Wissenschaftsfreiheit, wenn er – etwa im Rahmen einer Masterarbeit – selbst forscht. Eine eigenständige „Lernfreiheit“ Studierender sieht das Grundgesetz zwar nicht vor. Jedoch ist das studentische Lernen als Spiegelbild des Lehrens mittelbar durch die Lehrfreiheit geschützt. Aus dieser folgt allerdings kein Recht auf Einflussnahme auf die Lehre.
Sie werden anlässlich der bundesweiten Kampagne „Hochschulen zeigen Haltung“ gemeinsam einen Vortrag zum Thema „Wissen in Not – Schützt die Wissenschaftsfreiheit des Grundgesetzes vor wissenschaftsfeindlicher Politik?“ im Rahmen einer Ringvorlesung an der Universität Greifswald halten. Der Titel Ihres Vortrags klingt fast wie ein Notruf. Steckt die Wissenschaft in Deutschland aktuell in einer existenziellen Krise oder ist das eher als ein warnendes Signal zu verstehen?
Clara Folger: Die freie Wissenschaft als solche ist in ihrer Existenz aktuell nicht bedroht. Angesichts des in weiten Teilen Europas und auch in Deutschland erstarkenden autoritären Populismus wächst aber die Gefahr wissenschaftsfeindlicher Politiken, unter denen Wissen in Not geraten kann. Denn die populistische Welteinteilung in ein homogenes Volk, das einer korrupten Elite gegenübersteht, macht die Wissenschaft als akademische Elite zum Feindbild. Und als ideologische Gegnerin im autoritär-populistischen Wertesystem ist die Wissenschaft nicht nur Projektions-, sondern auch konkrete Angriffsfläche antiakademischer Politik.
Daniel Wolff: Deshalb ist es wichtig, bereits im Vorfeld einer akuten Notlage für freies Wissen wissenschaftspopulistische Szenarien durchzuspielen, um rechtliche Schutzlücken zu identifizieren. Dann können Maßnahmen zur Resilienzsteigerung des Wissenschaftssystems in einem Zeitraum ergriffen werden, in dem wissenschaftsfreundlich eingestellte Akteur*innen noch handlungsfähig sind. Angesichts der anstehenden Landtagswahlen im Herbst wird dieser Zeitraum womöglich nicht allzu lange währen.
Wenn Sie einen Blick auf die aktuelle politische Landschaft werfen: Wo sehen Sie die deutlichsten Anzeichen für eine potentiell ‚wissenschaftsfeindliche‘ Politik?
Daniel Wolff: Aktuelle wissenschaftspopulistische Steuerungsansprüche zielen vor allem auf die Bereiche Kommunikation, Personal, Finanzierung und Hochschulorganisation. In Deutschland werden bereits gegenwärtig delegitimierende Kommunikationsstrategien verfolgt, um unliebsame Forschungsbereiche wie die Gender oder die Postcolonial Studies in ihrer öffentlichen Akzeptanz zu schwächen. Begleitet werden diese Angriffe von persönlichen Abwertungen einzelner Wissenschaftler*innen.
Clara Folger: Für den Fall autoritär-populistischer (Landes-)Regierungsverantwortung kommen personelle, finanzielle und hochschulorganisatorische Steuerungsansprüche hinzu. In personeller Hinsicht betrifft dies etwa das Berufungsverfahren von Professor*innen, in organisatorischer Hinsicht zum Beispiel die Zugangsbedingungen zum Studium oder die Funktion von Gleichstellungsbeauftragten. Achillesferse des Wissenschaftssystems ist seine Finanzierung. Es braucht kein Verbot, um sich inopportuner Forschungsbereiche zu entledigen. Es genügt, sie finanziell auszutrocknen.
Wo endet eine legitime politische Steuerung von Forschung, z. B. durch die Setzung von Förderprioritäten, und wo beginnt ein unzulässiger Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit?
Daniel Wolff: Zur Gewährleistung freier Wissenschaft als Institution zählt auch und gerade ein Minimum an finanzieller Ausstattung. Davon unbenommen bleibt jedoch die politische Fluktuation staatlicher Förderschwerpunkte. Einer Einflussnahme auf bestimmte Fachbereiche, Institute, Studiengänge und Professuren im Wege der (De-)finanzierung kann die Wissenschaftsfreiheit deshalb wenig entgegensetzen. Autoritäre Populisten argumentieren oft geschickt an diesen verfassungsrechtlichen Grenzlinien entlang.
Clara Folger: Wenn jedoch angekündigt wird, Professoren unliebsamer Forschungsbereiche „rauszuschmeißen“, haben wir es mit personellen Steuerungsversuchen des Wissenschaftsbetriebs zu tun, die mit der Wissenschaftsfreiheit nicht vereinbar sind. Solche offensichtlich verfassungswidrigen Pläne sind aber die Ausnahme. Als Teil ihrer Normalisierungsstrategie versuchen autoritäre Populisten, ihre wissenschaftsfeindlichen Politiken mit und nicht entgegen dem Recht durchzusetzen. Gegenüber dieser Strategie ist der demokratische Verfassungsstaat deutlich weniger wehrhaft als gegenüber offen verfassungswidrigen Maßnahmen.
Im Studium lernen wir, dass wissenschaftliche Evidenz die wichtigste Grundlage für Entscheidungen ist. In der Realität beobachten wir jedoch, dass es zu Spannungen kommen kann, wenn wissenschaftliche Expertise und politische Narrative nicht deckungsgleich sind. Wie gehen wir als zukünftige Wissenschaftler*innen mit diesem Widerspruch um?
Daniel Wolff: Politik und Wissenschaft stehen in einem Spannungsverhältnis. Demokratische Mehrheitsentscheidungen müssen sich nicht an wissenschaftlichen Wahrheiten orientieren, und andersherum lässt sich die wissenschaftliche Erkenntnis, dass die Klimakrise menschengemacht ist, nicht durch Mehrheitsentscheidung abwählen. Als Wissenschaftler*in gilt es, diese Spannung auszuhalten. Autoritäre Populisten erhöhen die Spannung zusätzlich, indem sie die Epistemologie wissenschaftlichen Wissens in Frage stellen. Die Vorläufigkeit wissenschaftlicher Wahrheit kann mit der Absolutheit populistischer Wahrheit nicht in Einklang gebracht werden. Populisten bringen deshalb den „gesunden Menschenverstand“ gegen die „artifizielle“ Wissensproduktion aus dem Elfenbeinturm in Stellung. Ist man sich dieses wissenschaftspopulistischen Narrativs bewusst, kann man es zumindest als solches benennen.
ist ein Bedrängnis des freien Denkens als solches.“
Viele verbinden das Grundgesetz mit dem Schutz des Individuums. Aber die Wissenschaftsfreiheit schützt ja eigentlich einen Prozess – das freie Suchen nach Wahrheit. Warum ist dieser kollektive Schutzprozess für uns alle, auch für Nicht-Akademiker, so wichtig?
Clara Folger: Die Wissenschaft zeichnet sich durch ihre epistemische Offenheit aus. Weil dort verschiedene Ideen, Theorien und Konzepte miteinander konkurrieren können, bringt sie kritische Denker und widersprechende Stimmen hervor. Das Bedrängnis der wissenschaftlichen Wahrheitssuche ist daher ein Bedrängnis des freien Denkens als solches. Werden institutionalisierte Wahrheitsfindungsprozesse nicht mehr geschützt, lösen sich politische Machtansprüche von den Fesseln der Kritik und des Hinterfragens. In den Diskursräumen der Gegenwart sind „alternative Fakten“ ein Mittel, um die Unterscheidung zwischen Wahrheits- und Machtanspruch aufzuheben. Wenn Wahrheit zur Machtfrage wird, ist alles möglich: 2 + 2 = 5, vorne ist hinten, Krieg ist Frieden. Die Kontrolle von Wahrheitsdiskursen eröffnet die Deutungshoheit über die öffentliche Meinung. Das geht jeden etwas an.
Der Tag des Grundgesetzes soll uns daran erinnern, dass Rechte nicht selbstverständlich sind. Was bedeutet das für die Studierenden und Wissenschaftler*innen hier auf dem Campus – müssen sie ihre Wissenschaftsfreiheit heute aktiver verteidigen als die Generation vor ihnen?
Daniel Wolff: Das Hochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommerns sieht die Hochschulen in der Verantwortung, zur Verwirklichung der Grundwerte eines freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaates beizutragen. Diese Grundwerte sind gegenwärtig wohl gefährdeter als in der Generation zuvor. Die autoritär-populistischen Bedrohungen der Wissenschaftsfreiheit sind eine relativ neue Entwicklung.
Clara Folger: Die Wissenschaftsfreiheit ist historisch als Mittel gegen staatliche und kirchliche Verbote dessen entstanden, was gefragt und geforscht werden darf. Insoweit sollte die Wissenschaftsfreiheit in jeder Generation als große Errungenschaft und nicht als bloße Gegebenheit betrachtet werden.
ohne dabei aktivistisch sein zu müssen.“
Viele Studierende fragen sich inzwischen: In was für einer Welt werde ich als Wissenschaftler*in arbeiten? Müssen Wissenschaftler*innen heute auch ‚Aktivist*innen‘ sein?
Daniel Wolff: Wissenschaftler*innen können aktiv werden, ohne dabei aktivistisch sein zu müssen. Die Resilienz gegen delegitimierende oder selektivierende Diskursstrategien lässt sich dadurch erhöhen, dass Wissenschaftler*innen den Diskurs stärker mitprägen und der Öffentlichkeit den gesellschaftlichen Eigenwert sowie den Nutzen von Wissenschaft noch klarer als bislang vermitteln. Eine effektive Kommunikationsstrategie ist primär in der digitalen Sphäre verortet und reagiert auf die Argumentationstechniken autoritärer Populisten. Kehrseite einer so gearteten Wissenschaftskommunikation ist die steigende Vulnerabilität der Diskursbeteiligten: Die Gefahr persönlicher Angriffe steigt mit der öffentlichen Exposition.
Wenn Sie eine Botschaft an die junge Generation von Akademiker*innen auf diesem Campus hätten, welche wäre das?
Daniel Wolff: Die grundgesetzliche Wissenschaftsfreiheit schützt die Wissenschaft in Teilen vor wissenschaftspopulistischen Gefährdungen freier Forschung und Lehre. Als Retter einer freien Wissenschaft wird sie jedoch nicht auftreten können, wenn einmal die Grund- und Vorbedingungen einer freien Wissenschaftsgesellschaft verschwunden sind. Diese Bedingungen nicht erodieren zu lassen, ist eine gemeinschaftliche Aufgabe.
Clara Folger: Letztlich liegt die Freiheit der Wissenschaft in den Händen der politischen Gemeinschaft, die mehrheitlich von ihrem Eigen- und Mehrwert für die Gesellschaft überzeugt sein muss. Dafür braucht es nicht den szientistischen Imperativ Follow the science!, aber zumindest eine gemeinsame Absichtserklärung: Let’s not walk away from science.
Prof. Dr. Daniel Wolff ist Professor für Öffentliches Recht und Grundlagen des Rechts an der Universität Greifswald. Sein Studium der Rechtswissenschaften und Philosophie absolvierte er in Heidelberg, London, München und New Haven. Nach seiner Promotion und Habilitation in München sowie einer vierjährigen Tätigkeit als Juniorprofessor an der Universität Augsburg wechselte er vor einem Jahr nach Greifswald. Seine Forschungsschwerpunkte liegen auf rechtswissenschaftlichen Grundlagenfragen sowie auf aktuellen gesellschaftlichen Themen, insbesondere dem Spannungsfeld zwischen autoritärem Populismus und dem demokratischen Verfassungsstaat.
Clara Folger ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich für Öffentliches Recht und Grundlagen des Rechts an der Universität Greifswald. Nach ihrem Rechtsstudium in München und Oxford konzentriert sie sich in ihrer Forschung auf das nationale und internationale Öffentliche Recht. Ihr besonderes Interesse richtet sich dabei auf die interdisziplinäre Verknüpfung von Recht mit den Geistes- und Sozialwissenschaften.

Weitere Informationen
Das vorliegende Interview ist ein Vorgriff auf den Vortrag von Prof. Dr. Daniel Wolff und Clara Folger zum Thema „Wissen in Not – Schützt die Wissenschaftsfreiheit des Grundgesetzes vor wissenschaftsfeindlicher Politik?“, der am 20. Mai 2026 stattfindet. Der Vortrag ist eingebettet in die Ringvorlesung „Was ist schon neutral? Haltung in der Krise!“, mit der sich die Universität Greifswald an der bundesweiten Kampagne „Hochschulen zeigen Haltung!“ beteiligt. Im Rahmen dieser Reihe diskutieren Wissenschaftler*innen der Universität gemeinsam mit externen Gästen über die Wissenschaftsfreiheit, die demokratische Verantwortung sowie die Rolle der Hochschule in gesellschaftlichen Konflikten.
Interview: Yasmin-Coralie Berg, 18.05.2026


